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Voreiliger Kaufvertrag im Antiquitätengeschäft

Die Inhaberin eines Antiquitätengeschäfts verkauft an einen Privatkunden ein Gemälde für 250 EUR. Die Abholung soll am nächsten Tag stattfinden. Nachdem der Kunde das Geschäft verlassen hat, taucht ein Kunsthändler auf und bietet ihr 400 EUR für das gleiche Gemälde. Ist die Antiquitätenhändlerin an die Abrede mit dem Privatkunden noch gebunden?

Die Antiquitätenhändlerin und der Privatkunde haben sich über den Verkauf des Gemäldes zum Preis von 250 EUR geeinigt (über- einstimmende Willenserklärungen). Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Der Käufer wurde zum neuen Eigentümer des Verkaufsgegenstandes. Daraus folgt: Trotz des besseren Angebots kann die Inhaberin des Antiquitätengeschäfts das Gemälde nicht an den Kunsthändler verkaufen.

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