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Falsche Preisangabe im Ladengeschäft

Ein Kunde sucht sich im Geschäft einen Artikel für 5 EUR aus. An der Kasse wird ihm erklärt, dass der Artikel falsch ausgepreist ist und 7 EUR kostet. Welcher Preis ist verbindlich?

Der Kunde hat hier keinen Anspruch auf Übereignung der Ware zum Preis von 5 EUR. Ware im Regal (wie auch im Schaufenster, in Katalogen und Onlineshops) stellt kein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Anpreisung der Ware. Juristen nennen es Invitatio ad offerendum ("Einladung" zur Abgabe eines Angebots). Im oben aufgeführten Beispiel ist also erst der Warenpreis von 7 EUR ein verbindliches Preisangebot, das angenommen oder abgelehnt werden kann.

Einen ähnlichen Fall erläutert Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

Habe ich Anspruch auf den Preis im Prospekt?

Ein Leser fragt: Ich habe in einem Prospekt gelesen, dass es in einer Verkaufsstelle 1 kg Schinkenspeck zum "Super-Sparpreis" von 0,89 € geben soll. Als ich danach fragte, sagte man mir, dass es sich um einen Druckfehler handelte und 100 g Schinkenspeck 0,89 € kosten. Habe ich einen Anspruch auf die Ware, wie sie im Prospekt steht? Einen Vermerk über einen Haftungsausschluss habe ich auf dem Prospekt nicht gefunden. Pfeil nach rechts Antwort

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