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Heiliger Kaufvertrag - Mit juristischem Segen?

Wer sich einmal eine Kirche von innen angesehen hat, wird sich vielleicht über das Gottvertrauen der "Hauseigentümer" gewundert haben. Im Vorraum findet sich oft ein Regal mit Broschüren, die teilweise kostenpflichtig sind, zum Beispiel der neueste Kirchenführer zum Preis von 3,50 EUR. Das Geld ist in eine meist hölzerne Kirchenkasse einzuwerfen, was jedoch niemand kontrolliert.

Ein vertragsrechtlich interessierter Kirchengänger fragt sich nun: Kann auf diese Weise ein Kaufvertrag zustande kommen?

Es heißt, Gottes Wege sind unergründlich. Im Falle des Broschürenverkaufs ist dem allerdings nicht so. Genau genommen gibt es sogar zwei konkrete Wege, wie hier ein Kaufvertrag zustande kommen kann. Grundlage ist zunächst einmal, dass die angebotene Ware im Regal, anders als im Supermarkt, hier ein Vertragsangebot (an jedermann) zum Abschluss eines Kaufvertrages darstellt. Dies begründet sich in der frei zugänglichen Kirchenkasse, die der Käufer selbstständig mit dem Kaufpreis auffüllen kann. Die Vertrags- annahme kann nun auf zwei Wegen stattfinden, es kommt lediglich auf die (konkludente) Handlungsweise des Käufers an:

Möglichkeit 1: Der Käufer nimmt sich die Broschüre aus dem Regal, mit der Absicht, diese zu erwerben. Mit dieser Vertragsannahme bildet sich der Kaufvertrag. Der Verkäufer (die Kirche) hat nun nach § 433 Abs. 2 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag) Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises.

Möglichkeit 2: Der Käufer wirft zuerst das Geld in die Kirchenkasse und nimmt sich anschließend die Broschüre. Hier stellt der Einwurf des Geldes die Vertragsannahme dar, was ebenfalls zum Kaufvertrag führt.

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