Gelegentlich kommt es vor, dass bei Internet-Auktionen in letzter Minute das aktuelle Höchstgebot zurückgezogen wird. Dies hat für den Verkäufer scheinbar schwerwiegende Konsequenzen: Denn durch die Gebotsrücknahme fällt der Preis auf das vorherige Höchst- gebot zurück, dass meist deutlich unter dem Wert des Verkaufsgegenstandes liegt (im schlimmsten Fall 1 €). Das kurz darauf folgende Auktionsende beschert dem Verkäufer dann ein Verlustgeschäft.
Ein derartiger Gebotsverlauf kann rechtlich korrekte Hintergründe haben - das letzte Gebot wurde möglicherweise zurückgezogen, weil ein Tippfehler oder ein anderer Irrtum vorlag. Oftmals ist es jedoch auch eine üble Masche (so genannte Gebotsabschirmung), die immer wieder in Diskussionsforen auftaucht:
Unklar, was hier gemeint ist? Vereinfachte Darstellung
Zur Frage, was man da machen kann: Es genügt schon, einen Blick in die AGB von eBay zu werfen. Dort heißt es sehr konkret:
"Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt."
(§ 10 Abs. 1 der AGB von eBay)
Damit dürfte klar sein, dass solche Tricks allenfalls ein müdes, wenn auch gequältes Lächeln erzeugen. Zum rechtsgültigen Kauf- vertrag führt das jedenfalls nicht. Die Abzocker setzen hier auf die Unkenntnis vieler Verkäufer, dass die Ware nach einem derartigen Gebotsverlauf gar nicht herausgegeben werden muss. Die oben genannte AGB-Klausel dient übrigens nicht nur dem Schutz vor Be- trügern, sondern auch dem Schutz der Bieter. Denn wurde man überboten und bietet auf den gleichen Artikel in einer anderen Auktion, könnten ungewollt zwei Kaufverträge entstehen. Nämlich dann, wenn man in der ersten Auktion durch Gebotsrücknahme eines anderen Bieters wieder Höchstbietender wird und in der zweiten Auktion ebenfalls den Zuschlag erhält.
Alle Texte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Suche nach Raubkopien erfolgt automatisiert durch copyscape.com.