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Gebotsabschirmung bei eBay & Co. - Üble Masche oder müdes Lächeln?

Gelegentlich kommt es vor, dass bei Internet-Auktionen in letzter Minute das aktuelle Höchstgebot zurückgezogen wird. Dies hat für den Verkäufer scheinbar schwerwiegende Konsequenzen: Denn durch die Gebotsrücknahme fällt der Preis auf das vorherige Höchst- gebot zurück, dass meist deutlich unter dem Wert des Verkaufsgegenstandes liegt (im schlimmsten Fall 1 €). Das kurz darauf folgende Auktionsende beschert dem Verkäufer dann ein Verlustgeschäft.

Ein derartiger Gebotsverlauf kann rechtlich korrekte Hintergründe haben - das letzte Gebot wurde möglicherweise zurückgezogen, weil ein Tippfehler oder ein anderer Irrtum vorlag. Oftmals ist es jedoch auch eine üble Masche (so genannte Gebotsabschirmung), die immer wieder in Diskussionsforen auftaucht:

Beispiel für Gebotsabschirmung

Vereinfachte Darstellung:

Bieter 1 und 2: normale Bieter

Bieter 3 und 4: zwei Abzocker oder ein Abzocker mit zwei eBay-Mitgliedskonten

Gebotsverlauf:

Bieter 1: gibt als Maximalgebot 64 € ein

Bieter 2: gibt als Maximalgebot 65 € ein und wird Höchstbietender

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Nun kommen die zwei Abzocker ins Spiel:

Bieter 3: gibt als Maximalgebot 190 € ein (realistischer Warenwert: ca. 90 €) und wird mit 66 € neuer Höchstbietender

Bieter 4: gibt als Maximalgebot einen noch höheren Betrag ein und wird mit 191 € neuer Höchstbietender

(Das ist die eigentliche Gebotsabschirmung, denn bei diesem hohen Preis geben normale Interessenten keine Gebote mehr ab.)

Nun kommt der "Trick" mit der Gebotsrücknahme ins Spiel: Bieter 4 zieht sein Gebot ca. 1 Minute vor Auktionsende zurück. Der Preis fällt wieder auf 66 € (von Bieter 3) und die Auktion endet unmittelbar danach. Damit haben die Abzocker die Ware für nur 66 € statt ca. 90 € ergaunert. (Die gleiche Masche wird auch gern bei Fahrzeugverkäufen abgezogen. Hier sind die Gewinne noch deutlich höher - sofern das Opfer seine Rechte nicht kennt; siehe unten.)

Unklar, was hier gemeint ist? Pfeil nach rechts Vereinfachte Darstellung

Zur Frage, was man da machen kann: Es genügt schon, einen Blick in die AGB von eBaypixel zu werfen. Dort heißt es sehr konkret:

"Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt."

(§ 10 Abs. 1 der AGB von eBay)

Damit dürfte klar sein, dass solche Tricks allenfalls ein müdes, wenn auch gequältes Lächeln erzeugen. Zum rechtsgültigen Kauf- vertrag führt das jedenfalls nicht. Die Abzocker setzen hier auf die Unkenntnis vieler Verkäufer, dass die Ware nach einem derartigen Gebotsverlauf gar nicht herausgegeben werden muss. Die oben genannte AGB-Klausel dient übrigens nicht nur dem Schutz vor Be- trügern, sondern auch dem Schutz der Bieter. Denn wurde man überboten und bietet auf den gleichen Artikel in einer anderen Auktion, könnten ungewollt zwei Kaufverträge entstehen. Nämlich dann, wenn man in der ersten Auktion durch Gebotsrücknahme eines anderen Bieters wieder Höchstbietender wird und in der zweiten Auktion ebenfalls den Zuschlag erhält.

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