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Digitaler Kaufvertrag im Onlineshop

Ein Einzelhändler bietet in seinem Onlineshop diversen Computerzubehör an. Ein Kunde bestellt bei ihm eine Festplatte zum Preis von 70 EUR auf Rechnung. Der Shopbetreiber schickt daraufhin ein Bestellbestätigung per eMail und anschließend die Ware und die Rechnung an die angegebene Lieferadresse. Vier Wochen später ist die Rechnung immer noch nicht bezahlt; der Kunde verweigert sich und behauptet, es wäre nie ein Kaufvertrag zustande gekommen, da er nichts unterschrieben hat. Ist dem so?

Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, also ohne eine besondere Form beachten zu müssen (Ausnahmen: z. B. Grundstückskauf, Ausbildungsvertrag). Ein Kaufvertrag kann demnach nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben. Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder eMail ist ein wirksamer Vertrag. Im Beispiel liegen durch Bestellung und Bestellbestätigung per eMail zwei übereinstimmende Willenserklärungen und somit ein wirksamer Kaufvertrag vor. Der Kunde muss die Festplatte bezahlen.

Quelle: teilweise Wikipedia

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